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In jedem Unternehmen gibt es sie: Personen, die Zugang zu unterschiedlichen Räumlichkeiten haben. Um Zugang zu luftsicherheitsrelevanten Räumlichkeiten zu erhalten, sind Personen, die freien Zugang bspw. zu identifizierbarer Luftfracht, Bordvorräten oder Flughafenlieferungen oder entsprechenden Dokumenten haben, zu sensibilisieren. Nur wer die Auswirkungen seines Handels versteht und sich den Gefahren für die Institution bewusst ist, wird die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen wirksam umsetzen. Daher wird in der Luftsicherheit zwischen verschiedenen Schulungen anhand der Tätigkeiten differenziert, wie bspw. mit der Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins für Personen, die weder Kontrollen noch Sicherheitskontrollen durchführen.
Schulungsziel:
Sensibilisierung von Personen mit Kenntnissen von/oder Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, Bordvorräten oder Flughafenlieferungen, wenn diese keine Sicherheitskontrollen durchführen.
Lerninhalte:
Voraussetzung:
Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Luftsicherheitsschulung:
Dauer:
3,75 Zeitstunden (5 Unterrichtseinheiten)
Schulungsbescheinigung und Gültigkeit:
Schulungsbescheinigung inklusive. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.
Systemvoraussetzungen:
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