AEO-Sicherheitsunterweisung (Sicherheitsbewusstsein „Sichere Lieferkette“ beim Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten)
Die verantwortlichen Behörden wissen es durchaus zu schätzen, wenn sich Unternehmen im Hinblick auf die „sichere Lieferkette“ engagieren. So wurde der Status des „Authorised Economic Operator“ (AEO) ins Leben gerufen. Diesen Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ können Unternehmen, die in der EU ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, seit dem 1. Januar 2008 bei ihrem zuständigen Zollamt beantragen. Wer den Status erteilt bekommt, kann sich als besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten ausweisen. Dies erweist sich mehrfach vorteilhaft. Durch den AEO-Status kommt es zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder zu Vereinfachungen laut der geltenden Zollvorschriften. Der AEO-Status dient der Absicherung der sicheren Lieferkette („Supply Chain Security“), die vom Hersteller der Ware bis zum Endverbraucher reicht. Um den AEO-Status aufrechtzuerhalten, ist für betreffende Mitarbeiter/-innen eine jährliche AEO-Sicherheitsunterweisung zwingend erforderlich.
Wo genau ist die Verpflichtung zur „AEO-Sicherheitsunterweisung“ geregelt?
Beispielsweise in der EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 in Artikel 28 „Sicherheitsstandards“ – dort heißt es: „Der Antragsteller sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter mit sicherheitsrelevanten Zuständigkeiten regelmäßig an Programmen teilnehmen, die ihr Bewusstsein für die jeweiligen Sicherheitsfragen weiter schärfen.“
Aber auch im „Unionszollkodex“ oder den „AEO-Leitlinien“ wird unter dem Punkt „Programme zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins“ auf die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von „AEO-Sicherheitsunterweisungen“ explizit hingewiesen.
Schulungsziel:
Mitarbeiter/-innen, die mit entsprechenden Arbeiten betraut sind, über die Einhaltung der zollrechtlichen Vorgaben für die jährliche AEO-Sicherheitsunterweisung zu unterrichten.
Lerninhalte:
- Einführung in die Thematik
- AEO-Grundlagen inkl. Rechtsgrundlagen
- Die „sichere Lieferkette“ („Supply Chain Security“)
- Risiken in der internationalen Lieferkette
- Sicherheitsstandards und Handlungsempfehlungen
- Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
- Optional: Unternehmensspezifische Anpassungen
Zielgruppe:
Im Rahmen der Aufrechterhaltung des zollrechtlichen AEO-Status ist es zwingend notwendig, dass das entsprechende Personal jährlich in Sicherheitsfragen (z. B. mittels AEO-Sicherheitsunterweisung) geschult wird.
Dauer:
- ca. 45 bis 60 Minuten (je nach Lerntempo)
Schulungsbescheinigung:
- inklusive
Systemvoraussetzungen:
- Computer oder Tablet
- Aktueller Internet-Browser
- Kopfhörer oder Lautsprecher
Attraktive Konditionen für mehrere Teilnehmende: Bereits ab 10 Teilnehmenden bieten wir Ihnen vergünstigte Konditionen an. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, abgestimmt auf die gewünschte Schulung, die Anzahl der Teilnehmenden und mögliche Anpassungen.
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