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E-Learning Sicherheitsschulung

AEO-Sicherheitsunterweisung

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch

Die verantwortlichen Behörden wissen es durchaus zu schätzen, wenn sich Unternehmen im Hinblick auf die „sichere Lieferkette“ engagieren. So wurde der Status des „Authorised Economic Operator“ (AEO) ins Leben gerufen. Diesen Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ können Unternehmen, die in der EU ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, seit dem 1. Januar 2008 bei ihrem zuständigen Zollamt beantragen. Wer den Status erteilt bekommt, kann sich als besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten ausweisen. Dies erweist sich mehrfach vorteilhaft. Durch den AEO-Status kommt es zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder zu Vereinfachungen laut der geltenden Zollvorschriften. Der AEO-Status dient der Absicherung der sicheren Lieferkette („Supply Chain Security“), die vom Hersteller der Ware bis zum Endverbraucher reicht. Um den AEO-Status aufrechtzuerhalten, ist für betreffende Mitarbeiter/-innen eine jährliche AEO-Sicherheitsunterweisung zwingend erforderlich.

 

Wo genau ist die Verpflichtung zur „AEO-Sicherheitsunterweisung“ geregelt?
Beispielsweise in der EU-Durchführungsverordnung 2015/2447 in Artikel 28 „Sicherheitsstandards“ – dort heißt es: „Der Antragsteller sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter mit sicherheitsrelevanten Zuständigkeiten regelmäßig an Programmen teilnehmen, die ihr Bewusstsein für die jeweiligen Sicherheitsfragen weiter schärfen.“
Aber auch im „Unionszollkodex“ oder den „AEO-Leitlinien“ wird unter dem Punkt „Programme zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins“ auf die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von „AEO-Sicherheitsunterweisungen“ explizit hingewiesen.

 

Schulungsziel:
Mitarbeiter/-innen, die mit entsprechenden Arbeiten betraut sind, über die Einhaltung der zollrechtlichen Vorgaben für die jährliche AEO-Sicherheitsunterweisung zu unterrichten.

 

Lerninhalte:

  • Einführung in die Thematik
  • AEO-Grundlagen inkl. Rechtsgrundlagen
  • Die „sichere Lieferkette“ („Supply Chain Security“)
  • Risiken in der internationalen Lieferkette
  • Sicherheitsstandards und Handlungsempfehlungen
  • Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
  • Optional: Unternehmensspezifische Anpassungen

 

Zielgruppe:

Im Rahmen der Aufrechterhaltung des zollrechtlichen AEO-Status ist es zwingend notwendig, dass das entsprechende Personal jährlich in Sicherheitsfragen (z. B. mittels AEO-Sicherheitsunterweisung) geschult wird.

 

Dauer:

ca. 45 bis 60 Minuten (je nach Lerntempo)

 

Schulungsbescheinigung:

inklusive

 

Systemvoraussetzungen:

  • Computer oder Tablet
  • Aktueller Internet-Browser
  • Kopfhörer oder Lautsprecher

Individualität und Flexibilität:

Prinzipiell sind alle unsere E-Learning-Trainings auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden flexibel anpassbar. Sie können die Trainingsinhalte frei miteinander kombinieren, unternehmensspezifische Themen/Inhalte hinzufügen, Dokumente zum Download integrieren u. v. m. Sprechen Sie uns an!

Preisstaffelung:
Bereits ab 10 Teilnehmern erhalten Sie bei uns attraktiv vergünstigte Konditionen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!

SCORM-Format: Sie haben ein eigenes Learning-Management-System (LMS)? Unsere E-Learning-Trainings sind auch im SCORM-Format für Sie erhältlich!

 

Roh-Content: Sie möchten sich Ihr E-Learning gerne selbst zusammenstellen? Unsere E-Learning-Trainings sind auch im Rohformat für Sie erhältlich!

Infomaterial:
Flyer AEO-Sicherheitsunterweisung (Siche[...]
PDF-Dokument [940.5 KB]

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite:

www.aeo-sicherheitsunterweisung.de

Wir beraten Sie sehr gerne.

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