Wenn ein Unternehmen international agieren möchte, wird es früher oder später mit dem Thema Reisesicherheit konfrontiert. Ob Autounfall, Kriminalität, Terrorismus oder Infektionskrankheiten – Mitarbeiter stehen bei einer Auslandsreise einer Vielzahl von Gefahren gegenüber. Aber auch Naturkatastrophen und politische Unruhen, wie z. B. der „Arabische Frühling“ oder die „Annexion der Krim“ in der Ukraine, können ein Reiseland über Nacht in ein Krisengebiet verwandeln. Im Ereignisfall sind ein ruhiger Kopf und schnell abrufbare Kenntnisse über das richtige Handeln im Ernstfall gefragt. Somit ist es unabdingbar, sich im Vorfeld mit dem Thema Reisesicherheit auseinanderzusetzen.
Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Reiseverbandes e. V. bereiten nur 51 % der Unternehmen ihre Mitarbeiter ausreichend auf bevorstehende Auslandseinsätze vor. Damit setzen Arbeitgeber nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern auch sich selbst erheblichen Risiken aus. Denn jedes Unternehmen ist zur Reisesicherheit, begründet aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 241, Absatz 2 sowie §§ 617, 618, 619 Bürgerliches Gesetzbuch, gegenüber seinen Beschäftigten gesetzlich verpflichtet. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Sicherheit der entsandten Mitarbeiter verantwortlich.
Nicht selten kommt es während einer Geschäftsreise im Ausland zu gefährlichen Situationen, die zu fatalen Folgen führen können. Die Gründe liegen nicht nur in der Unwissenheit gegenüber den Gefährdungen und Risiken während eines geschäftlichen Aufenthaltes im Ausland, sondern auch in einem mangelhaften Sicherheitsbewusstsein der Reisenden und Unternehmen.
Um die Gefahren und Risiken während eines Auslandaufenthaltes zu minimieren und Mitarbeiter präventiv vorzubereiten und effektiv zu schützen, ist die Konzeption und Implementierung eines unternehmensspezifischen Reisesicherheitskonzepts im Vorfeld durch qualifiziertes Fachpersonal (wie z. B. durch einen versierten Sicherheitsberater von SIUS Consulting) besonders empfehlenswert. Zur Vorbereitung von Reisesicherheitsmaßnahmen können u. a. Schulungen, Workshops oder Security-Awareness-Kampagnen zählen, um Mitarbeiter nachhaltig zu sensibilisieren, den Stellenwert für Reisesicherheit zu erhöhen und ein sicheres und situationsgerechtes Verhalten zu erzielen.
Potentielle Gefahren und Risiken sind im Vorfeld einer Auslandsreise und in Abhängigkeit des jeweiligen Reiselandes und des Zielortes genauestens zu betrachten, um entsprechende Maßnahmen und Handlungsoptionen für den Reisezeitraum zu entwickeln. Wichtig ist, die individuellen Gegebenheiten des Reiselandes und Zielortes zum Zeitpunkt der geplanten Reise zu analysieren und anhand der gewonnen Informationen und Erkenntnisse effektive Sicherheitsmaßnahmen zu definieren, vorzubereiten und einzuleiten. Zudem ist eine anschließende Reisenachbereitung im Einzelfall empfehlenswert, um eventuelle Schwachstellen zu analysieren und in Zukunft berücksichtigen zu können („lessons learned“).
Investiert ein Unternehmen in das Thema Reisesicherheit und somit in den Schutz seiner Mitarbeiter, kommt es der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht nach und kann im Ernstfall mögliche Folgekosten verhindern oder weitestgehend minimieren.
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