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Die Anschläge vom 11. September 2001 haben die Luftfahrt nachhaltig verändert. Weltweit wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen und Sicherheitsvorgaben geschaffen, um den Luftverkehr vor gefährlichen Eingriffen, Sabotageakten und sonstigen kriminellen Angriffen zu schützen. Dies ist nur möglich, wenn alle am Luftverkehr beteiligten Stellen und Personen entsprechend überprüft und geschult sind, um sich an den rechtlichen Vorgaben und Handlungsempfehlungen zu orientieren. Das Ziel ist es, Luftsicherheit schon vor dem Flughafen oder der Verladung in ein Luftfahrzeug entstehen zu lassen. Die VO (EG) 300/2008 hat hierzu das Prinzip der „sicheren Lieferketten“ u. a. für Luftfracht/Luftpost etabliert, um gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr durch Einbringung verbotener Gegenstände in Luftfracht-/Luftpostsendungen zu verhindern.
Schulungsziel:
Personen gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9. zu unterrichten, die außer sonstigen Kontrollen speziell nur Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post durchführen.
Lerninhalte:
Voraussetzung:
Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Luftsicherheitsschulung:
Dauer:
6 Zeitstunden (8 Unterrichtseinheiten)
Schulungsbescheinigung und Gültigkeit:
Schulungsbescheinigung inklusive. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.
Systemvoraussetzungen:
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