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Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben nicht nur die Welt nachhaltig verändert, sondern auch die Sicherheitsvorkehrungen auf ein neues Level gehoben. Europaweit wurden neue rechtliche Vorgaben eingeführt wie die Tatsache, dass die Tür ins Cockpit nun mit einem sicherheitstechnischen Verschluss ausgestattet ist. Jetzt zeichnet das Luftfahrt-Bundesamt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auch für die Einhaltung einer neuen Verordnung verantwortlich. Die EU-Verordnung DVO Nr. 2015/1998 Kapitel 11.2.7. hat die komplette „sichere Lieferkette“ zum Ziel. Ware soll vom Produzenten der Luftfracht bis zur Verladung in das Flugzeug eindeutig identifizierbar sein. Ein weiterer Schritt, den Luftverkehr noch sicherer zu machen – Voraussetzung hierfür ist eine Schulung des Sicherheitsbewusstseins.
Schulungsziel:
Mitarbeiter/-innen, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben, für das Thema Sicherheit zu sensibilisieren und über korrektes Verhalten zu informieren. Die Personen führen jedoch keine
Sicherheitskontrollen durch.
Lerninhalte:
Dauer:
2,25 Zeitstunden (3 Unterrichtseinheiten)
Schulungsbescheinigung und Gültigkeit:
Schulungsbescheinigung inklusive. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.
Systemvoraussetzungen:
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