Dauer:
1 Unterrichtseinheit (45 Minuten)
Voraussetzung zur Teilnahme:
Um Zugang zu einer computergestützten Fortbildungsschulung zum Thema „Sicherheitskultur“ erlangen zu können, müssen die Schulungsteilnehmer/-innen die folgenden 3 Grundvoraussetzungen erfüllen:
Identitätsprüfung:
Die Identitätsprüfung einer computergestützten Schulung kann auf zweierlei Arten erfolgen:
SCORM-Format: Sie haben ein eigenes Learning-Management-System (LMS)? Unsere E-Learning-Trainings sind auch im SCORM-Format für Sie erhältlich!
Roh-Content: Sie möchten sich Ihr E-Learning gerne selbst zusammenstellen? Unsere E-Learning-Trainings sind auch im Rohformat für Sie erhältlich!
WICHTIGE ERGÄNZENDE HINWEISE
DES LUFTFAHRT-BUNDESAMTES
Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur „Sicherheitskultur“ in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von „Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen…“ nachzuweisen.
Ab dem Jahr 2022 ist bei allen Erst- oder Wiederholungsschulungen gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 Ziffer 11.2.3.9., 11.2.3.10., 11.2.6. sowie 11.2.7. der Lehrinhalt „Sicherheitskultur“ fester Bestandteil dieser Luftsicherheitsschulungen.
Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte müssen eine Präsenzfortbildung von 3 Unterrichtseinheiten (3 x 45 Minuten) absolvieren (eine computergestützte Lösung ist nicht zugelassen).
Ausführlichere Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes zur Fortbildungsschulung zum Thema „Sicherheitskultur“ finden Sie hier.
Wir beraten Sie sehr gerne.