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Die Gefährdung des Luftverkehrs – als schnelles, zuverlässiges und globales Transportmittel – ist in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen. Die Symbolkraft führt nicht zuletzt dazu, dass der Luftverkehr ein attraktives Ziel für terroristische Zwecke ist, wie die Anschläge und Attentate der Vergangenheit gezeigt haben. Das Zusammenspiel aller Akteure für mehr Sicherheit im zivilen Luftverkehr ist maßgeblich für die Verhinderung von künftigen Straftaten. Das Ziel der europäischen Luftsicherheitsverordnungen ist es, Luftsicherheit schon vor dem Flughafen oder der Verladung in ein Luftfahrzeug entstehen zu lassen. Sämtliche Personen, die mit Bordvorräten, Flughafenlieferungen sowie Post und Material von Luftfahrtunternehmen zu tun haben, müssen sich einer Luftsicherheitsschulung unterziehen.
Schulungsziel:
Mitarbeiter/-innen gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 Kapitel 11.2.3.10. zu unterrichten, die damit beauftragt sind, bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Flughafenlieferungen und Bordvorräten
speziell Sicherheitskontrollen durchzuführen – keine sonstigen Kontrollen.
Lerninhalte:
Voraussetzung:
Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Luftsicherheitsschulung:
Dauer:
6 Zeitstunden (8 Unterrichtseinheiten)
Schulungsbescheinigung und Gültigkeit:
Schulungsbescheinigung inklusive. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.
Systemvoraussetzungen:
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