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Das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wird auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet und soll die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens regeln. Es dürfen keine Benachteiligungen für Menschen unterschiedlicher nationaler Herkunft oder Religion, durch Alter, Behinderung oder Weltanschauung entstehen. Eine Benachteiligung muss bereits bei der Stellenausschreibung verhindert werden, diese braucht dementsprechende Formulierungen. Arbeitgeber sind gesetzlich laut § 12 AGG dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/-innen vor Benachteiligungen zu treffen, so dass eine Diskriminierung unterbleibt. Dafür sind meist Sensibilisierungsmaßnahmen nötig.
Schulungsziel:
Teilnehmer erfahren in der E-Learning-Schulung Wissenswertes zu den Gleichbehandlungsgrundsätzen, die in Unternehmen für alle Mitarbeiter/-innen gelten müssen. Es geht um ein tolerantes Betriebsklima
und darum, Benachteiligungen im Unternehmen zu vermeiden. Des Weiteren werden gesetzliche Regelungen und Verordnungen sowie Anlaufstellen für Betroffene genannt.
Lerninhalte:
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie externen Dienstleistern.
Dauer:
ca. 45 bis 60 Minuten (je nach Lerntempo)
Schulungsbescheinigung:
inklusive
Systemvoraussetzungen:
Preisstaffelung:
Bereits ab 10 Teilnehmern erhalten Sie bei uns attraktiv vergünstigte Konditionen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!
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