Geprüftes Blended Learning-Programm im Arbeitsschutz (DGUV)
Produktentwicklung Universum Verlag: www.unterweisungs-manager.de
Arbeitgeber sind laut Gefahrstoffverordnung § 7 Abs. 2 dazu verpflichtet, alle nötigen Schutzmaßnahmen für die Sicherheit ihrer Angestellten zu ergreifen. Der Gesetzgeber fordert dabei, je nach Art und Gefahrenklasse der Gefahrstoffe entsprechende bauliche und technische, aber auch organisatorische sowie personelle Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit Schäden von Menschen und Umwelt abgehalten werden. Mit den Schutzmaßnahmen soll die Gesundheit und Sicherheit der Personen gewährleistet werden. Zu den nötigen Schutzmaßnahmen zählen aber nicht nur die oben genannten, sondern auch Sicherheitsschulungen und Einweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen. Nur die Angestellten, die wissen, wie sie richtig und sicher mit Gefahrstoffen umgehen können, gefährden weder sich noch andere Personen oder das Unternehmen selbst. In den entsprechenden Unterweisungen sollten allgemeine Gefahrstoffgrundlagen ebenso vermittelt werden wie die Möglichkeit zu persönlichen Schutzmaßnahmen. Des Weiteren sollte auf Verhaltensweisen eingegangen werden, die durch Arbeitnehmer zwingend einzuhalten sind.
Schulungsziel:
In der Schulung „Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen“ wird das nötige Grundlagenwissen ebenso vermittelt, wie konkrete Schutzmaßnahmen vorgestellt werden. Des Weiteren geht es um das Verhalten beim
Umgang mit gefährlichen Stoffen. Die Schulungen richten sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Lerninhalte:
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie externen Dienstleistern.
Dauer:
ca. 45 bis 60 Minuten (je nach Lerntempo)
Schulungsbescheinigung:
inklusive
Systemvoraussetzungen:
Preisstaffelung:
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